Kaiser Karl V. verurteilt Luther gemäß der päpstlichen Bulle als Ketzer und befiehlt, ihn nach Ablauf des ihm gewährten 20tägigen freien Geleits gefangenzusetzen und an ihn zu überstellen, gegen seine Anhänger vorzugehen und seine Schriften nicht weiter zu verbreiten bzw. zu vernichten (Wormser Edikt)
Kraft von Bodenhausen, Statthalter zu Kassel, berichtet Landgräfin Anna von Hessen, dass der Ablasshandel in Kassel auf Weisung von Regierung und Stadt unterblieben ist
Martin Luther bittet über Georg Spalatin Kurfürst Friedrich den Weisen, er möge ihm das Geleit durch kursächsisches Gebiet verwehren und ihm so einen Vorwand liefern, um eine Vorladung nach Rom ablehnen zu können
Aufforderung des Kurfürsten Friedrichs III. von Sachsen an den Abt des Klosters Pforta, ihm Reliquien für seine Sammlung aus der des Klosters zu überstellen.
Papst Clemens VII. bestätigt den Fuldaer Abt Johann III. von Henneberg, dessen Wahl nach verschiedenen Beratungen über die von gottlosen Tyrannen, Schismatikern und lutherischen Häretikern ausgehenden Gefahren für das Kloster und seine Vasallen erfolgt war
Adlige Studenten beschweren sich bei Kurfürst Friedrich dem Weisen über das brutale Vorgehen des Stadtrichters und seiner Knechte bei der Unterdrückung der Unruhen in Wittenberg
Kaiser Karl V. befiehlt dem Rat der Altstadt Magdeburg unter Androhung der Reichsacht, sich der lutherischen Lehre und aller Aktionen gegen den katholische Klerus und Gottesdienst zu enthalten.
Nikolaus von Amsdorf, Pfarrer an St. Ulrich zu Magdeburg, berichtet Kardinal Albrecht von Brandenburg über die erregte Stimmung in der Stadt Magdeburg und fordert, jedermann bei seinem Glauben zu lassen.
Wolf von Schönburg berichtet Kardinal Albrecht von Brandenburg über die Verluste der Bauern in der Schlacht von Frankenhausen und über die weitere Kriegsführung der Fürsten zur Niederschlagung des Aufstandes
Herzog Georg von Sachsen dankt Kardinal Albrecht von Brandenburg für die durch Reisige erwiesene militärische Unterstützung bei der Vernichtung der Bauernheere und berichtet über den Verlauf der Schlacht bei Frankenhausen und die Gefangennahme Thomas Müntzers
Kardinal Albrecht von Brandenburg weist seinen Hofmeister Graf Botho von Stolberg sowie seine anderen Räte an, Maßnahmen gegen die Verbreitung der Lehren Luthers zu ergreifen, die er als „giftigen irrthumb“ bezeichnet
Landgraf Philipp von Hessen befiehlt, in allen Pfarreien des Landes ein Exemplar des in Marburger gedruckten Neuen Testaments anzuschaffen und öffentlich zugänglich aufzubewahren
Andreas Bodenstein teilt Kurfürst Friedrich dem Weisen mit, dass er nach seiner Entlassung in Orlamünde zur Vermeidung neuer Glaubensstreitigkeiten auch auf sein Archidiakonat am Wittenberger Allerheiligenstift verzichtet
Martin Luther rät Landgraf Philipp von Hessen, die Reformatio ecclesiarum Hassiae („Homberger Kirchenordnung“) nicht zu veröffentlichen und sie nicht als Regelwerk für seine Reformation zu benutzen
Herzog Johann von Sachsen ordnet in seinen Ämtern Wartburg, Hausbreitenbach, Salzungen, Creuzburg und Gerstungen eine Kirchenvisitation an und setzt als Visitator den Eisenacher Prediger Dr. Jakob Strauß ein
Papst Clemens VII. beglückwünscht Landgraf Philipp von Hessen zur Niederwerfung der Bauern und ermahnt ihn, weiterhin für den alten Glauben einzutreten
Martin Luther berichtet Georg Spalatin über die Flucht von neun Nonnen aus dem Kloster Nimbschen, darunter seine spätere Ehefrau Katharina von Bora, und bittet für sie um eine Spendensammlung am kursächsischen Hof
Johann Paris, Fiskalprokurator am Erfurter Generalgericht, berichtet Erzbischof Berthold von Mainz über sein Vorgehen gegen die Konkubinen der Geistlichen
Martin Luther ermahnt den Kurfürsten Friedrich den Weisen, das Kreuz der Wittenberger Unruhen geduldig zu ertragen und mit Klugheit vorzugehen. Er kündigt ihm seine baldige Rückkehr nach Wittenberg an.
Martin Luther schreibt von der Wartburg an Georg Spalatin und spricht sich gegen eine Gefangennahme oder Hinrichtung der sogenannten Zwickauer Propheten aus
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