Akten des Landgrafen Philipp bzw. des Kanzlers Feige: Bericht des Amtmanns zu Schotten Adolf Rau, (Wohl aus Kassel und noch nach Speyer gerichtet.) Schreiben Schrautenbachs (an Feige), des Ritters Frowin v. Hutten. Zeitungen. Revers. Gedenkzettel des Landgrafen. Vertragsentwurf
Martin Luther rät Landgraf Philipp von Hessen, die Reformatio ecclesiarum Hassiae („Homberger Kirchenordnung“) nicht zu veröffentlichen und sie nicht als Regelwerk für seine Reformation zu benutzen
Landgraf Philipp übersendet Luther und dem kursächsischen Kanzler Brück die aus England zugestellten Unterlagen zur Scheidungssache König Heinrichs VIII. und bittet um ein Gutachten der Universität Wittenberg
Graf Wilhelm von Henneberg informiert seine Hofräte in Schleusingen über die Schlacht bei Frankenhausen, die Niederlage der Bauern in Schwaben und über die Gefangennahme Thomas Müntzers.
Projekt:
DigiRef
Orte:
Bad Langensalza
Bad Langensalza
Mühlhausen/Thüringen
Bad Frankenhausen (Kyffhäuser)
Schleusingen
Waiblingen
Würzburg
Schmalkalden
Untermaßfeld
Datierung:
16.5.-19.5.1525
Seite:
Nr. 622, Bl. 1r-3v; Nr. 685, Bl. 3r
Signatur:
ThStAM, GHA, Sect. II Nr. 622 (alt H 41) und 685 (alt J 22)
Landgraf Philipp bittet Martin Luther, Philipp Melanchthon, Justus Jonas d. Ä., Johannes Bugenhagen in Wittenberg sowie die Marburger Theologen um ein Gutachten über die Täufer in Hessen
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