Martin Luther: Bedenken über das Erzwingen der Einlösung eines Eheversprechens. Die künftigen Eheleute sollen mit der Heirat einverstanden sein. Der Bräutigam soll die Hochzeit nicht erzwingen, wenn ihm die Braut verweigert wird (vgl. Ms.Bos.q.24s, 23r): : >De matrimonio coacto. sententia M. Luth: D. 1524<
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